Die Pflege zu Hause

     Beratungsbesuch für Selbstpflegende

 

Wird auch als Qualitätssicherungsbesuch, 37.3-Besuch oder Kontrollbesuch genannt.

Der Besuch dient dazu, die Qualität der pflegerischen Versorgung durch Angehörige oder selbstbeschaffte Pflegepersonen zu bewerten, diese zu beraten und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Hier steht die Beratung und nicht eine Kontrolle im Vordergrund.

Der Besuch ist für Pflegegeld-Bezieher obligatorisch und muss von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden:

Pflegestufe I und II: einmal halbjährlich,
Pflegestufe III: einmal vierteljährlich

 

Wo findet die Begutachtung statt?


Die Begutachtung findet in der Regel in Ihrer häuslichen Umgebung statt, damit sich unsere Ärzte und Pflegefachkräfte auch ein Bild über Ihr Lebensumfeld machen können. Sollten Sie bereits in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen, werden wir Sie selbstverständlich dort besuchen. In besonderen Fällen kann die Begutachtung auch im Krankenhaus stattfinden.

Wie gestaltet sich der weitere Ablauf nach der Antragstellung?
Nachdem Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, leitet die Kasse den Antrag an den zuständigen MDK weiter. Von dort erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung, wann der Besuchstermin bei Ihnen vorgesehen ist.


Die Begutachtungssituation


Zum angekündigten Termin erscheint bei Ihnen ein/e Mitarbeiter/in des MDK Westfalen-Lippe (eine Ärztin oder ein Arzt oder eine Pflegefachkraft).
Während der Begutachtung werden gemäß der Richtlinien Fragen gestellt und körperliche Funktionen überprüft, um sich ein Gesamtbild Ihrer Lebenssituation und Ihres Hilfebedarfs zu machen. Hierzu gehören unter anderem Angaben über Ihre Pflegepersonen, Hilfsmittel und die Wohnsituation, Ihre Fähigkeiten, die erforderlichen täglichen Hilfeleistungen und wie hoch der dazu gehörige Zeitaufwand einzuschätzen ist.

Am Ende der Begutachtung ergibt sich (unter Berücksichtigung üblicher Tagesschwankungen) ein durchschnittliches Bild, welches dazu dient, den Pflegebedarf richtig zu beurteilen und in Bezug auf die Sicherstellung der Pflege beraten zu können.

Worauf Sie achten sollten:


Bitten Sie einen Angehörigen, eine Ihnen vertraute Person oder einen Mitarbeiter des Pflegedienstes, der Sie ggf. bereits betreut, beim Besuch anwesend zu sein.

Wir bitten Sie unbedingt, die im Anschreiben des MDK aufgeführten Unterlagen (z.B. Arztberichte, Medikamente etc.) zur Begutachtung griffbereit zu halten, und bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe.

 

 

Die wichtigsten Vollmachten im Alter

Mit steigendem Alter kann es schnell zu Situationen kommen, in denen die Hilfe vertrauter Personen benötigt wird, z. B. bei Pflegebedürftigkeit oder im Koma. Auch wenn dies in jungen Jahren kein zentraler Gedanke ist, ist es sinnvoll, sich schon früh Gedanken zur finanziellen und rechtlichen Vorsorge zu machen.

Am Wichtigsten sind medizinische, finanzielle und andere persönliche Dinge, die nach den eigenen Vorstellungen festgelegt werden sollten.

Welche Vollmachten sind im Alter sinnvoll?

Sowohl die finanzielle als auch die rechtliche Vorsorge ist wichtig um sich im Falle einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. So ist es im Ernstfall sowohl für den Betroffenen als auch für dessen Familie leichter die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten im Sinne des Betroffenen zu regeln. In Vorsorgevollmacht sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen können Wünsche rechtsgültig aufgeschrieben werden. Sie sind die wichtigsten Vollmachten, die benötigt werden.

 

Finanzielle Vorsorge

Für die finanzielle Vorsorge gibt es eine Reihe an Pflegezusatzversicherungen, bei deren Abschluss der Betroffene zusätzliche Leistungen erhält. Solch eine finanzielle Absicherung ist im Alter notwendig, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten abdeckt.

Rechtliche Vorsorge

Um im Zweifelsfall rechtlich abgesichert zu sein, sodass Angehörige rechtliche Angelegenheiten übernehmen und klären können, müssen Vollmachten oder Verfügungen erteilt werden. Dabei handelt es sich konkret um folgende rechtliche Vorsorgeinstrumente:

  • Vorsorgevollmacht

    Die Vorsorgevollmacht bestimmt, dass der Betreuer die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Vorgänge für die Person erledigt, die die Vollmacht erteilt hat. Sie erlaubt dem Bevollmächtigten die Regelung der finanziellen Geschäfte, die Vertretung vor dem Gericht und den Behörden sowie bei Abschlüssen von Verträgen. Sollen Grundstücke verwaltet oder Kredite beantragt werden, muss dies extra aufgeführt und von einem Notar oder Betreuungsgericht beglaubigt werden.

  • Patientenverfügung

    In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgelegt, welche medizinischen Behandlungen in Situationen erfolgen sollen, in denen der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. In diesem Dokument ist es ebenfalls wichtig festzulegen, welche ärztlichen Maßnahmen in bestimmten Fällen abgelehnt werden. Die Entscheidungen müssen detailliert beschrieben werden, damit sie umsetzbar sind und unerwünschte Behandlungen verhindert werden.

  • Betreuungsverfügung/Betreuungsvollmacht

    Wer so krank, pflegebedürftig oder behindert ist, dass er Unterstützung zur Erledigung seiner persönlichen Angelegenheiten benötigt, kann er einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht erteilen oder beim Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Wenn die Person zum Beispiel dement ist oder im Koma liegt, können Verwandte, Freunde oder andere Dritte einen Berufsbetreuer beantragen. Professionelle gesetzliche Betreuung bieten auch Ehrenamtliche an, die speziell auf ihr Amt vorbereitet werden. Soll ein Familienmitglied für die Betreuung eingesetzt werden, muss das Gericht zustimmen. Die Betreuungsverfügung/Betreuungsvollmacht wird also im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht vom Betreuungsgericht überprüft.

  • Kontovollmacht

    Auch über Geldkonten können Ehepartner nicht automatisch gegenseitig verfügen, wenn es notwendig werden sollte, die Interessen des anderen zu vertreten. Nur bei gemeinsam angelegten Konten kann jeder Partner die Geldgeschäfte des Anderen regeln. Für den Fall der Pflegebedürftigkeit oder beim Tod eines Menschen sollte einer vertrauenswürdigen Person eine Kontovollmacht erteil werden. Hinweis: Diese Person kann dann über Geld, den Dispokredit und Wertpapiere verfügen. Neue Kreditkarten oder Konten kann der Bevollmächtigte jedoch nicht beantragen. Auch Kredite kann er nicht ändern lassen.

  • Testament

    Auch das Aufsetzen eines Testaments gehört zum Bereich der rechtlichen Vorsorge. Denn ein richtig aufgesetztes Testament sorgt für Klarheit und beugt eventuellen Streitigkeiten vor.

  • Auch in diesem Themenbereich stehen wir Ihnen unverbindlich beratend zur Seite. Viele dieser Themen möchten durch die zu pflegenden Angehörigen nicht besprochen werden, stellen aber im Ernstfall große Probleme dar.

  • Diese sensiblen Themen sollten daher gut vorbereitet werden und zur Sprache gebracht werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Unser Pflegevertrag
Pflegevertrag.pdf
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